Sobald ein Internetnutzer online geht, hinterlässt er als Spur seine IP-Adresse, welche die Grundvoraussetzung für das Surfen im Netz ist. Kennt der Staat oder ein Privater die IP-Adresse, kann er den Nutzerweg durch das Internet problemlos nachverfolgen und unter Umständen die Identität des Nutzers ermitteln. So entsteht das Bedürfnis nach einem wirksamen Schutz von IP-Adressen während und nach der Internetnutzung.--Ergebnis der Arbeit ist, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind und somit dem Datenschutzrecht unterfallen. Die Frage nach dem Personenbezug von IP-Adressen kann aber nicht alleine auf Grundlage des deutschen Rechts beantwortet werden, denn das Bundesdatenschutzgesetz wird von weiteren, insbesondere europäischen, Regeln bestimmt und geprägt. So kennen insbesondere die allgemeine Datenschutzrichtline und Artikel 8 der Grundrechtscharta den Begriff der personenbezogenen Daten. Die deutsche Norm muss daher einer richtlinien- und europakonformen Auslegung unterzogen werden. Nach dem Ergebnis der Untersuchung gibt auch das europäische Recht vor, dass IP-Adressen als personenbezogene Daten zu behandeln sind.--Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis 2012 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und dem Förderpreis 2013 des Freundeskreises Trierer Universität ausgezeichnet
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Sobald ein Internetnutzer online geht, hinterlässt er als Spur seine IP-Adresse, welche die Grundvoraussetzung für das Surfen im Netz ist. Kennt der Staat oder ein Privater die IP-Adresse, kann er den Nutzerweg durch das Internet problemlos nachverfolgen und unter Umständen die Identität des Nutzers ermitteln. So entsteht das Bedürfnis nach einem wirksamen Schutz von IP-Adressen während und nach der Internetnutzung. -- Ergebnis der Arbeit ist, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind und somit dem Datenschutzrecht unterfallen. Die Frage nach dem Personenbezug von IP-Adressen kann aber nicht alleine auf Grundlage des deutschen Rechts beantwortet werden, denn das Bundesdatenschutzgesetz wird von weiteren, insbesondere europäischen, Regeln bestimmt und geprägt. So kennen insbesondere die allgemeine Datenschutzrichtline und Artikel 8 der Grundrechtscharta den Begriff der personenbezogenen Daten. Die deutsche Norm muss daher einer richtlinien- und europakonformen Auslegung unterzogen werden. Nach dem Ergebnis der Untersuchung gibt auch das europäische Recht vor, dass IP-Adressen als personenbezogene Daten zu behandeln sind. -- Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis 2012 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und dem Förderpreis 2013 des Freundeskreises Trierer Universität ausgezeichnet. Inhaltsverzeichnis A. Einführung in die Thematik und Darstellung der Untersuchung -- B. Einführung in die technischen Grundlagen und Regelungsansätze des Datenschutzes im Internet -- Technische Grundlagen - Regelungsansätze für das Datenschutzrecht im Internet -- C. Die nationale datenschutzrechtliche Situation in Bezug auf den Schutz von IP-Adressen -- Die Behandlung von IP-Adressen im deutschen Recht - Fazit -- D. Europarechtliche Vorgaben für den Datenschutz -- Sekundärrecht - Grundrechtliche
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Diese Daten liegen nur in anonymisierter Form vor. Personenbezogene Daten dürften wir nicht herausgeben. Man kann mit diesen Daten keine Ahnenforschung betreiben.
In den Personalunterlagen der Wehrmacht finden sich formalisierte Angaben zum Leben, Überleben oder Sterben von Soldaten und Waffen-SS-Angehörigen, aus denen sich detaillierte biographische Skizzen rekonstruieren lassen, die Kriegs- und Vorkriegsbiographie sichtbar machen. Bislang wurden sie vor allem für den Nachweis von Versicherungsansprüchen und im Rahmen der Familienforschung genutzt. Im Gegensatz zu den Personalakten der Offiziere, die mit dem Ende der Bundesarchiv-Zentralnachweisstelle vollständig in die Bestände des Bundesarchiv Militärarchiv in Freiburg übergegangen sind, galten diese Bestände der Geschichtsforschung aufgrund ihrer Überlieferungsstruktur und ihrem scheinbar nur dürftigen Informationsgehalt als wenig attraktiv.
Die personenbezogenen Massendaten in den Beständen der ehemaligen BA ZNS, die heute bei der Deutschen Dienststelle (WASt) in Berlin lagern, sind aber durchaus auch für eine quantitativ arbeitende Sozialgeschichte erschließbar. Möglich ist der gezielte Zugriff auf Segmente des Aktenbestandes nach regionalen oder institutionellen Kriterien, der Untersuchungen zulässt, bei denen an die Stelle der Betrachtung einzelner Biographien die komparative Analyse tausender Lebensläufe von Soldaten einer genau definierten Gruppe tritt. Die Langzeitbeobachtung der sozialen Zusammensetzung und des sozialen Wandels in den bewaffneten Formationen des NS-Regimes kann durch diese neu erschlossene Quellenbasis auf eine empirische Basis gestellt werden, die völlig neue Fragestellungen in diesem noch von zahlreichen Desideraten gekennzeichneten Forschungsfeld erlaubt.
Das Bundesarchiv ist jedoch nicht die einzige Institution, die personenbezogene Quellen zum Mannschafts- und Unteroffizierspersonal von Wehrmacht und Waffen-SS bewahrt. Bei der Deutschen Dienststelle (WASt) in Berlin befinden sich außerdem die Erkennungsmarkenverzeichnisse (EKV) und die Verlustunterlagen der Wehrmacht sowie - allerdings nur fragmentarisch - vergleichbare Unterlagen der Waffen-SS. Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes hat nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Rahmen seiner Arbeit die Vermisstenbildliste und die Heimkehrerkartei erstellt, die beide ebenfalls biographische Angaben zu Millionen von Soldaten enthalten. Bereits isoliert bilden diese Bestände eine unverzichtbare Grundlage für Untersuchungen sozialer und institutioneller Strukturen. Es liegt jedoch auf der Hand, dass aus ihrer ganzheitlichen und die Einzelbestände zusammenführenden Erschließung eine sozialhistorische Datenbasis zum Personal von Wehrmacht und Waffen-SS von bisher nicht erreichter Dichte entstehen kann.
Die Digitalisierung einer umfangreichen Stichprobe der wichtigsten personenbezogenen Materialien von Mannschaften und Unteroffizieren der Wehrmacht stellt der Forschung Datenmaterial zum Sozialprofil von Wehrmachtseinheiten und dessen Veränderung im Kriegsverlauf in Form einer elektronischen Quellenedition zur Verfügung. Erstmalig wurden dazu systematisch Wehrstammbücher aus den Beständen des Bundesarchivs mit Erkennungsmarkenverzeichnissen aus der Deutschen Dienststelle sowie der Vermisstenbildliste und der Heimkehrerkartei aus dem Archiv des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes zusammengeführt, ihre Inhalte erfasst und miteinander verknüpft.
In Zahlen heißt das: 75.369 Einträge aus insgesamt 78 Erkennungsmarkenverzeichnissen wurden digitalisiert. Eine Teilmenge von 68.209 dieser Datensätze aus 68 Erkennungsmarkenverzeichnissen konnte für die Bildung der Stichprobe verwendet werden. Der erste Eintrag in diesen Personallisten datiert vom 19. Januar 1939, der letzte vom 11. März 1945. Sie beziehen sich auf 36.683 Individuen. Für 9.903 dieser Soldaten lag ein Wehrstammbuch oder eine vergleichbare Akte vor, die in die Datenbank aufgenommen wurden. Die Stichprobe der Waffen-SS-Angehörigen aus dem Aktenbestand der SS-Ergänzungsstelle West in Düsseldorf umfasst 2.567 Datensätze, die der Luftwaffenangehörigen aus dem Wehrkreis VI 2.524 Akten, aus den Wehrmeldeämtern Aachen und Düren stammen 1.706 bzw. 1.026 Wehrstammbücher. Weitere 810 Einträge betreffen die Wehrmachtangehörigen aus Luxemburg, Elsass-Lothringen und Ostbelgien. Insgesamt befinden sich 18.536 nahezu vollständig digitalisierte Wehrstammbücher in der Datenbank. Zusätzlich wurden aus der Heimkehrerkartei 2.004 und aus der Vermisstenbildliste 1.956 Datensätze erhoben.
Da die Personalunterlagen und -karteien Stationen aus der militärischen und zivilen Biographie dokumentieren, gehen die Erkenntnismöglichkeiten, die sich aus dieser Datensammlung ergeben, weit über den militärischen Kontext hinaus. Die erfassten Soldaten im hier vorliegenden Sample bilden einen Querschnitt durch die männliche kriegsdienstpflichtige Bevölkerung: Sie decken das Geburtsintervall von 1878 bis 1930 ab, stammen aus über 4.060 Dörfern und Städten inner- und außerhalb des Deutschen Reichs, verteilen sich auf alle sozialen Schichten, gehörten zwischen 1935 und 1945 42.786 verschiedenen Dienststellen aller Waffengattungen der Wehrmacht an und haben auf allen Schauplätzen des Zweiten Weltkriegs gekämpft.
Die vorliegende Datenbank macht der Forschung eine eingeschränkt repräsentative Stichprobe personenbezogener Quellen als virtuellen Quellenbestand zugänglich. Dies schafft neue Möglichkeiten und ist hoffentlich ein Impuls für die Erweiterung einer digitalen Zugänglichkeit historischer Quellen, die der Forschung neue Zugriffs- und Auswertungsmöglichkeiten eröffnet.
Themen: Eingabeprotokoll: Quelle, Stichprobe, Wehrstammbuch, Wehrpass, Soldbuch, Gebührniskarte, andere Dokumente, etc.; Personalstammdatei (anonymisiert), Angaben zur Person, Beruf, Konfession, Wehrmeldeamt, spezielle Bemerkungen (z.B. Besitz Führerschein); Erkennungsmarkenverzeichnis: Angaben zur Person, Ehefrau, Einheit(en), Versetzung(en), Grund der Versetzung(en); Dienstgrade, Dienststellen (Art und Datum der Dienstelle); Mitgliedschaft(en) in NS-Organisationen (Art der Organisationen, Eintrittsdatum, event. Austrittsdatum), Bemerkungen; Familienstand: Anzahl der Ehe, Heiratsdatum, Bemerkungen; Angaben zu Musterung, Amt und Datum Musterung, Medizinische Befunde bei Musterung, Körpermaße: (u.a. Größe, Blutgruppe, Schuhgröße, Helmgröße); Angaben zu Eltern, Geschwistern, Kindern;
Heimkehrerkartei: Heimkehr nach Kriegsdienst Heimkehrerkartei: Heimkehr nach Gefangenschaft Heimkehrerkartei: nach Station
Orden und Auszeichnungen (Art der Auszeichnung, Verleihungsdatum); Strafen (Verhängungsdatum, Verhängungsstelle, Art und Strafmaß, Angaben zum Strafverhalten, weitere Bemerkungen); Vorstrafen (Art der Vergehen, Urteile, Strafen, Bemerkungen); Verwundungen (Datum, Ort, Art der Verwundung(en), Datum- und Ort der Lazarettaufenthalt(e), Sanitätsdienststellen); Gefallenenkartei (Datum und Ursachen); Vermisstenkartei, Vermisstenbildliste, Fundstellen Vermisstenbildliste; Gescannte Dokumente (Dokument-ID, Beschreibung);
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Datum nach der DS-GVO als personenbezogen, pseudonym oder anonym anzusehen? Dies ist derzeit mit erheblicher Rechtsunsicherheit behaftet. Ausgehend von den Voraussetzungen der DS-GVO und der Rechtsprechung des EuGH entwickelt die Arbeit ein erweitertes relatives Verständnis des Personenbezugs und formuliert daraus die entscheidenden rechtlichen Anforderungen, die die Grundlage für die Beurteilung des Personenbezugs sowie der Pseudonymität und Anonymität von Daten bilden. Die Arbeit untersucht verschiedene Verarbeitungssituationen und zeigt rechtliche Gestaltungsspielräume auf. Die Ausarbeitung richtet sich sowohl an Interessierte aus der Wissenschaft als auch aus der Praxis.
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Unter welchen Voraussetzungen ist ein Datum nach der DS-GVO als personenbezogen, pseudonym oder anonym anzusehen? Dies ist derzeit mit erheblicher Rechtsunsicherheit behaftet. Ausgehend von den Voraussetzungen der DS-GVO und der Rechtsprechung des EuGH entwickelt die Arbeit ein erweitertes relatives Verständnis des Personenbezugs und formuliert daraus die entscheidenden rechtlichen Anforderungen, die die Grundlage für die Beurteilung des Personenbezugs sowie der Pseudonymität und Anonymität von Daten bilden. Die Arbeit untersucht verschiedene Verarbeitungssituationen und zeigt rechtliche Gestaltungsspielräume auf. Die Ausarbeitung richtet sich sowohl an Interessierte aus der Wissenschaft als auch aus der Praxis
Das "Recht der Datenwirtschaft" ist noch kein abgeschlossenes dogmatisches Rechtsgebiet, jedoch eine höchst dynamische Rechtsmaterie, die insbesondere seit 2017 auf EU-Ebene stetig vorangetrieben wird. Die Anzahl der seither beschlossenen und vorgelegten Rechtsakte ist enorm. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welcher rechtliche Rahmen für eine regulatorisch europäisch gesteuerte Datenwirtschaft als zentralem Wirtschaftsfeld des 21. Jahrhunderts notwendig ist und gesetzt wird. Der Fokus des Buches liegt auf dem Datenwirtschaftsrecht als Querschnittsmaterie zwischen Zivil-, Sachen-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht.Der kleinste begriffliche Anknüpfungspunkt ist somit das Datum/die Daten, dies sowohl als personenbezogene Daten wie auch als maschinell-generierte Rohdaten ohne Personalbezug, sog. "Big Data".Dieses Lehrbuch verfolgt eine Grundlagenbildung, welche wissenschaftlich und für die Lehre angezeigt ist
Kernthese des Werkes ist, dass das aktuelle Datenschutzrecht zu einem Datenrecht fortentwickelt werden muss. Die Verfasserin arbeitet heraus, dass der Personenbetroffene derzeit eine zu weitreichende Rechtsposition erhält, die aus Wertungsgesichtspunkten dahingehend eingeschränkt werden sollte, dass er ausschließlich in seinen persönlichkeitsrelevanten Beziehungen zu einem Datum geschützt wird. Die kommerzielle Verwertung eines Datums sollte hingegen dem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die Datenerzeugung Verantwortlichen gebühren. Hinsichtlich der Ausgestaltung eines zu normierenden Verwertungsrechts des Datenerzeugers, das die Nutzung eines konkreten Datums, in Abgrenzung von dessen Inhalt und dessen physischer Verkörperung, dem Rechtsinhaber mit Wirkung gegenüber jedermann zuweist, dient das Urheberrecht als Modell, da dort die Kombination von persönlichkeitsrechtlichen und vermögensrechtlichen Elementen eines einheitlichen Rechts praxistauglich gelungen ist.
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Intro -- Geleitwort des Herausgebers -- Vorwort der Autorin -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- 1.Einführung -- 2.Technische Grundlagen -- 2.1 Herkömmliche Videoüberwachung -- 2.1.1 Vom Licht zum Bild -- 2.1.2 Vom Bild zum Datum - Der Analog-Digital-Wandler -- 2.1.3 Rechnerarchitektur -- 2.1.4 Speicherung -- 2.1.4.1 Persistente/volatile/semi-permanente Speicherung -- 2.1.4.2 Technischer Ablauf eines Speichervorgangs bei Festplatten und Halbleiterspeichern -- 2.2 "Intelligente" Videoüberwachung -- 2.2.1 Zukünftige Ausgestaltung von "intelligenten" Videoüberwachungssystemen -- 2.2.2 Aktuelle Anwendungsszenarien und Forschungsfelder "intelligenter" Videoüberwachung -- 2.2.3 Definition von "intelligenter" Videoüberwachung -- 2.2.4 Beschreibung der Komponenten des dieser Arbeit zugrundeliegenden "intelligenten" Videoüberwachungssystems -- 2.2.4.1 Kommunikation der Kameras untereinander -- 2.2.4.2 Tracking -- 2.2.4.2.1 Vorverarbeitung -- 2.2.4.2.2 Personendetektion/Tracking in der Bildebene -- 2.2.4.2.3 Trackinglogik -- 2.2.4.3 Verhaltensanalyse -- 2.2.5 Architektur des dieser Arbeit zugrundeliegenden "intelligenten" Videoüberwachungssystems -- 2.2.5.1 Teil 1: Dezentrale Verarbeitungsschritte in den "intelligenten" Videokameras -- 2.2.5.2 Teil 2: Verarbeitungsschritte im Gateway -- 2.2.5.3 Teil 3: Zentrale Verarbeitungsschritte in der Trajektorienanalyse -- 2.2.5.4 Teil 4: Verarbeitungsschritte in der Verhaltensanalyse und der Visualisierung -- 2.2.6 Kleinstsensoren zur Unterstützung der "intelligenten" Analysen am Beispiel des Kleinstsensors Mikrofon -- 2.2.6.1 Beschreibung des Kleinstsensors Mikrofon -- 2.2.6.1 Beschreibung des Kleinstsensors Temperatursensor -- 2.2.6.2 Beschreibung des Kleinstsensors Bewegungsmelder -- 3.Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen -- 3.1 Unionsrechtliche Grundlagen.
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Einleitung: Banken und Sparkassen sind durch das Internet heutzutage viel mehr auf dem Präsentierteller, ihre Konditionen und Preise werden transparenter und vergleichbarer, die Margen geringer und die Risiken bezüglich des guten Rufs werden größer. Befragungsergebnisse der Studie 'Bank Zukunft 2008' des Fraunhofer Instituts zeigen, dass Online-Marketing bis dato nur begrenzt Einzug im Finanzsektor gehalten hat. So gaben lediglich 5% der befragten Institute an, bereits derartige Instrumente einzusetzen. Mit 85% verneinte der Großteil der befragten Institute einen Einsatz zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Verstärkt wird dieser Effekt noch durch die Folgen der Finanzkrise, welche die Experimentierfreude der Banken zusätzlich dämpfen. Gerade aber die Instrumente des Web 2.0 eröffnen dem Kunden die Möglichkeit, von vielen Seiten Informationen über Finanzdienstleistungen zu sammeln und aktiv darüber zu diskutieren. Bietet dann die Bank keine Möglichkeit des Dialogs, so verliert sie möglicherweise den Anschluss an ihre Kundschaft, insbesondere an die als besonders attraktiv geltende junge Zielgruppe der 'Digital Natives'. Banken können nur gegensteuern, indem sie von sich aus auf Online-Marketing setzen und sich möglichst schnell und breit als innovatives Unternehmen präsentieren. Allerdings gilt insbesondere für den Bankensektor, dass Online-Marketing authentisch sein und mit der Unternehmenskultur bzw. den regulatorischen Vorgaben übereinstimmen muss. Ziel der Arbeit ist es, Einsatzmöglichkeiten von Online-Marketing zu untersuchen, um daraus konkrete Handlungsempfehlungen für deutsche Sparkassen zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, werden einige ausgewählte, stark im Trend liegende Instrumente des Online-Marketing herausgegriffen und näher analysiert. Aufgrund der Aktualität des Themas und der dadurch bedingten ständigen Änderungen, wurden bei der Literatur-Recherche – neben Standardwerken zu Marketing und Online-Marketing in Buchform – auch E-Books, Studien und Whitepapers aus dem Internet verwendet. Kapitel zwei setzt sich zunächst mit der Definition des Online-Marketing auseinander, zeigt dessen Besonderheiten auf und nimmt eine Abgrenzung zum klassischen Marketing vor. Nach einer Auswahl der für diese Diplomarbeit relevanten Instrumente des Online-Marketing und der Begründung der Auswahl, erfolgen Begriffsdefinitionen dieser Instrumente. Im dritten Kapitel erfolgt eine Auseinandersetzung mit den aktuellen Herausforderungen für das Marketing der Sparkassen. Nach einer einleitenden Darstellung der Sparkassen und ihrer Rolle im Bankenmarkt, wird auf deren Besonderheiten im Marketing eingegangen. Danach werden aktuelle Herausforderungen geschildert. Zuerst wird die gestiegene Kundenmacht durch Web 2.0 betrachtet. Anschließend wird die steigende Markttransparenz durch das Internet veranschaulicht. Das Kapitel fährt fort mit der Begründung des Vertrauensverlustes durch die Finanzkrise und schließt mit der Erklärung, warum SB-Automation die Möglichkeiten des Kundenkontakts reduziert. Im vierten Kapitel konkretisiert sich das Thema durch Analyse der Instrumente E-Mail Marketing, Suchmaschinen-Marketing, Mobile Marketing und Social Media Marketing. Die Untersuchung der Instrumente wird dabei weitgehend nach einem einheitlichen Schema durchgeführt. Zuerst werden Einsatzbereiche und Nutzungsquoten aufgezeigt. Danach werden die für einen erfolgreichen Einsatz des Instruments nötigen Erfolgsfaktoren und Richtlinien erarbeitet. Hieraus werden Chancen und Risiken des Einsatzes bei Sparkassen abgeleitet, um folglich konkrete Handlungsempfehlungen und ein Zwischenfazit für Sparkassen zu geben. Durch die Darstellung bereits im Einsatz befindlicher Online-Marketing-Lösungen bei Banken und Sparkassen werden die Empfehlungen konkretisiert. Im fünften Kapitel wird in Grundzügen das Controlling des Online-Marketing betrachtet. Hierzu wird zuerst ein Chancen-Risiken-Profil der Instrumente des Online-Marketing erstellt. Die anschließende Darstellung beschränkt sich auf eine Abgrenzung der wichtigsten Online-Marketing-Kennzahlen, den Aktivitätszyklus eines Website-Besuchers und der Herleitung der ROMI-Optimierung. Das Kapitel endet mit Handlungsempfehlungen für Sparkassen zum Thema Controlling des Online-Marketing. Kapitel sechs gibt – rückblickend auf die gewonnenen Erkenntnisse – den deutschen Sparkassen sowohl allgemeine Handlungsempfehlungen als auch spezielle Handlungsempfehlungen zum Ausbau des Online-Vertriebs. Das letzte Kapitel fasst die Möglichkeiten des Online-Marketing für Kreditinstitute am Beispiel der deutschen Sparkassen zusammen, indem Ziele und Zielgruppe nochmals klar herausgestellt werden. Die Diplomarbeit schließt mit dem Ausblick auf die Trends im Online-Marketing.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: I.AbkürzungsverzeichnisIV II.AbbildungsverzeichnisV III.TabellenverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Problemstellung1 1.2Ziel der Arbeit und Vorgehensweise2 2.Grundlagen4 2.1Definition des Online-Marketing4 2.2Besonderheiten des Online-Marketing und Abgrenzung zum klassischen Marketing7 2.3Ausgewählte Instrumente des Online-Marketing8 2.3.1Begründung der Auswahl8 2.3.2E-Mail Marketing9 2.3.3Suchmaschinen-Marketing11 2.3.4Mobile Marketing13 2.3.5Social Media Marketing16 3.Herausforderungen für das Marketing der Sparkassen19 3.1Sparkassen und ihre Rolle im Bankenmarkt19 3.2Besonderheiten des Marketing bei Sparkassen20 3.3Kundenmacht durch Web 2.022 3.4Steigende Markttransparenz durch Internet25 3.5Vertrauensverlust durch Finanzkrise27 3.6Weniger Kundenkontaktmöglichkeiten durch SB-Automation28 4.Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten ausgewählter Instrumente des Online-Marketing am Beispiel der deutschen Sparkassen29 4.1E-Mail Marketing29 4.1.1Nutzerverhalten als Grundlage für E-Mail Marketing29 4.1.2Rechtliche und technische Richtlinien für E-Mail Marketing31 4.1.3Erfolgsfaktoren für den Einsatz des E-Mail Marketing33 4.1.4Chancen und Risiken des Einsatzes von E-Mail Marketing bei Sparkassen34 4.1.5Handlungsempfehlungen und Zwischenfazit für Sparkassen35 4.2Suchmaschinen-Marketing37 4.2.1Aktuelle Nutzungsquote und Einsatzbereiche des Suchmaschinen-Marketing37 4.2.2Richtlinien für die Usability von Websites41 4.2.3Ganzheitliche Vorgehensweise als Erfolgsfaktor bei Suchmaschinen-Marketing43 4.2.4Chancen und Risiken des Einsatzes von Suchmaschinen-Marketing bei Sparkassen44 4.2.5Handlungsempfehlungen und Zwischenfazit für Sparkassen47 4.3Mobile Marketing48 4.3.1Aktuelle Nutzungsquote und Einsatzbereiche des Mobile Marketing48 4.3.2Erfolgsfaktoren für Mobile Marketing50 4.3.3Chancen und Risiken des Einsatzes von Mobile Marketing bei Sparkassen51 4.3.4Handlungsempfehlungen und Zwischenfazit für Sparkassen53 4.4Social Media Marketing55 4.4.1Aktuelle Nutzungsquote und Einsatzbereiche des Social Media Marketing55 4.4.2Richtlinien beim Einsatz von Social Media Marketing57 4.4.3Erfolgsfaktoren für Social Media Aktivitäten58 4.4.4Chancen und Risiken des Einsatzes von Social Media Marketing bei Sparkassen60 4.4.5Handlungsempfehlungen und Zwischenfazit für Sparkassen62 4.5Online-Marketing-Lösungen bei Banken und Sparkassen64 4.5.1Ausgewählte Lösungen deutscher Sparkassen64 4.5.2Beispiel eines ganzheitlichen Ansatzes im Online-Marketing69 5.Controlling-Ansätze des Online-Marketing75 5.1Chancen-Risiken-Profil der Online-Marketing-Instrumente75 5.2Grundlagen des Online-Marketing-Controlling76 5.3Handlungsempfehlungen und Zwischenfazit für Sparkassen79 6.Handlungsempfehlungen für Sparkassen79 6.1Allgemeine Empfehlungen79 6.2Ausbau des Online-Vertriebs82 7.Zusammenfassung und Ausblick85 IV.LiteraturverzeichnisIXTextprobe:Textprobe: Kapitel 4.1.3, Erfolgsfaktoren für den Einsatz des E-Mail Marketing: Da die ersten Zeilen entscheidend dafür sind, ob die E-Mail geöffnet wird oder nicht, sollte hierauf besonderes Augenmerk gelegt werden. Die ersten Worte nach der Betreffzeile enthalten meist den Hinweis zur Webansicht, falls die E-Mail nicht richtig dargestellt wird. Damit wird leider etwas Potential des Preheaders verschenkt. Der Preheader könnte aber deaktiviert werden und stattdessen eine packende erste Zeile eingefügt werden. Bei aktiviertem Preheader muss die Werbebotschaft bereits in der Betreffzeile gelingen. Nach Öffnen der E-Mail fällt der erste Blick auf den Header, dessen Design zur Corporate Identity passen muss und auch bereits die Weiterleiten-Funktion und Social Share Buttons beinhalten sollte, die es dem Empfänger ermöglichen, die E-Mail direkt in dessen Social Networks wie Facebook und Twitter zu posten und somit zusätzlich vom Effekt des 'Word of Mouth'-Effekt zu profitieren. Transparenzgebot: Die Kopf- und Betreffzeile müssen ehrlich sein und dürfen nach § 6 Abs. 2 TMG weder den kommerziellen Charakter der Nachricht noch den Absender verschleiern. Ein absichtlicher Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. In Werbe-E-Mails sollten auch alle diejenigen Angaben enthalten sein, die nach handels- und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen in Geschäftsbriefen der klassischen Briefpost üblich sind. Der Hinweis auf die Abmeldemöglichkeit in jeder Werbe- und jedem Newsletter E-Mail ist zwischenzeitlich als Best-Practice zu betrachten und sollte daher in keiner E-Mail fehlen. 4.1.4, Chancen und Risiken des Einsatzes von E-Mail Marketing bei Sparkassen: Kosten sparen: Mit E-Mail Marketing können Kosten gespart werden, da Porto für Post wegfällt. Unmittelbarkeit: E-Mails landen – im Gegensatz zum traditionellen Post-Mailing – sofort beim Empfänger. Nach Versenden des E-Mails kann zudem sofort die Response gemessen werden. Kundenpflege: E-Mail Marketing eignet sich vor allem für die Pflege des bereits bestehenden Kundenstamms. Push-Strategie: E-Mail-Marketing ist ein geeignetes Instrument für eine Push-Strategie. Neue erklärungsbedürftige Produkte, nach denen niemand aktiv suchen würde, kann man darüber publik machen und profitabel verkaufen. Für das E-Mail-Marketing besteht das Risiko der Nutzung von E-Mail-Adressen, die in einem unzureichenden Verfahren erhoben worden sind oder nicht vollständig für alle Bestandskunden vorhanden sind. 4.1.5, Handlungsempfehlungen und Zwischenfazit für Sparkassen: Obwohl E-Mail inzwischen ein wichtiges Instrument der Neukundengewinnung und Kundenbindung ist, verfolgt nur ein Viertel der Unternehmen eine systematische Nutzung. Dafür steht dieses wichtige Thema aber ganz oben auf der Liste der geplanten Aktivitäten bei den Unternehmen. Der Erfolg von E-Mail-Marketing steht und fällt mit dem Grad der Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit von E-Mail Adressen aller Bestandskunden. Gerade weil E-Mail-Marketing das preiswerteste Direktmarketinginstrument ist, muss im Kampf um Aufmerksamkeit im Posteingang mit höchster Professionalität gearbeitet werden. Das Bewusstsein hierfür und für die Konsequenz, dass daraus ein Fulltime-Job wird, ist jedoch bei deutschen Unternehmen noch unterentwickelt. Die unter rechtlichen Richtlinien dargestellten Anforderungen sollten bei der Gestaltung des Einwilligungstexts für E-Mail Werbung unbedingt in die Überlegungen mit einbezogen werden. Bei der Gestaltung der Einwilligung sind sowohl inhaltliche als auch formale Vorgaben einzuhalten, die – im Falle einer Missachtung – die Einwilligung unwirksam machen. Mit dem Einwilligungstext wird exakt festgelegt, für was, für wen und durch wen geworben werden darf. Der Kunde muss sich über Zweck, Art und Umfang der Erhebung und Verwendung seiner Daten sowie darüber, wer diese Daten erhebt, im Klaren sein. Beim E-Mail-Marketing – also auch bei einem Newsletter – dürfen nur die zur Zusendung der E-Mail erforderlichen Felder als Pflichtfelder vordefiniert sein. Da dies aber im Normalfall allein die E-Mail-Adresse ist, müssen bereits Angaben wie Anrede oder Name als freiwillige Angaben ausgestaltet sein. Auch zur Erstellung von Nutzungsprofilen (z.B. Öffnen der E-Mail, Klick-Verhalten) muss die Einwilligung des Betroffenen vorliegen. Für das E-Mail-Marketing bedeutet dies, dass ohne diese Einwilligung das Zusammenführen des Nutzungsverhaltens mit den Daten des E-Mail-Adressinhabers nicht zulässig ist. Gemäß Schwarz 2011a gibt es fünf Regeln, die es bei einem Newsletter einzuhalten gilt. Die Sparkasse als Absender muss klar erkennbar sein, der Betreff enthält aktuelle Informationen, die Anrede ist persönlich, der Kunde hat eine Abbestellmöglichkeit und im Impressum sind alle Kontaktdaten hinterlegt und somit die Kennzeichnungspflicht erfüllt. Dass E-Mails nicht immer so angezeigt werden, wie es die Grafiker geplant haben, wird immer mehr Unternehmen erst jetzt bewusst. 47 Prozent beschäftigen sich deshalb aktiv mit der Gestaltung von E-Mails, bei denen auch bei blockierten Bildern noch ein professionelles Erscheinungsbild erhalten bleibt. Sobald einer E-Mail-Adresse der Name des Beworbenen zugeordnet werden kann, ist ein personenbezogenes Datum gegeben und der Datenschutz greift. Praktisch kann daher der Sparkasse nur empfohlen werden, den Datenschutz strikt zu beachten. Da bei der E-Mail-Kommunikation mit Kunden sowohl die Verschlüsselung der Daten als auch die gesicherte Identität des E-Mail-Absenders geboten ist, sollten Sparkassen das Produkt 'Secure E-Mail' der Finanz Informatik einsetzen. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt elektronische Zertifikate der Klasse 3 bei Kunden noch kaum vorzufinden sind, ist es dennoch erforderlich, sich einmal von der Übereinstimmung von E-Mail-Adresse und Absender durch telefonische / persönliche Nachfrage beim Kunden zu überzeugen. Als Fazit bleibt festzuhalten, dass E-Mail Marketing von zwei Grundsätzen geprägt sein sollte. Transparenz: Der Kunde sollte stets darüber informiert sein, in was er einwilligt und was mit seinen Daten passiert. Einwilligung und Freiwilligkeit: Dem Kunden darf eine Einwilligung zur E-Mail Werbung weder unterstellt noch aufgedrückt werden.